Patientenverfügung mehr Sicherheit und ein sensibles Themenfeld

Immer mehr Bundesbürger setzen sich mit der Frage auseinander, wie bei Verschlechterung der individuellen Gesundheit im Alter mit der eigenen Person umgegangen werden soll. Diese Frage wirkt sich nicht nur auf den Bereich der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung aus, sondern erstreckt sich auch auf ein besonders sensibles Themenfeld: Die Patientenverfügung. Auch wenn viele Menschen nur ungern an das Risiko denken, aus gesundheitlichen Gründen selbst keine Entscheidung mehr treffen zu können, sollte zumindest darüber nachgedacht werden, wie hier ein sicherer Umgang gefunden werden kann. Auch für die engsten Verwandten und Familienmitglieder wird durch die Patientenverfügung eine Sicherheit geschafft, nicht gegen den Willen der eigenen Person zu entscheiden.

Durch eine Vorsorgevollmacht klare Festlegungen treffen

Wer eine Patientenverfügung auf einer legal akzeptierten Basis treffen möchte, sollte sich für die Vorsorgevollmacht entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Festlegung des eigenen Willens, welche Person die Entscheidung über den eigenen Körper bzw. das eigene Leben treffen soll, falls dies selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Eine derartige Vorsorgevollmacht erstreckt sich auch auf das Erledigen alltäglicher Aufgaben, z.B. die Bearbeitung des persönlichen Post- und Bankverkehrs. Was nach dem Tod einer Person automatisch den Hinterbliebenen zufällt, ist bei einem lebenden Verwandten deutlich komplizierter, unabhängig von dessen gesundheitlicher Konstitution. Mit einer Vorsorgevollmacht kann auch juristisch einfachem Wege eine Lösung gefunden werden.

Wie ohne Vorsorgevollmacht verfahren wird

Sollte keine Patientenverfügung der genannten Art vorliegen, unterliegt das weitere Vorgehen dem örtlichen Vormundschaftsgericht. Hierbei sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Betreuung automatisch einem nahen Familienmitglied zufällt, da sich bei einer individuellen Prüfung von amtlicher Seite aus andere Lösungen als sinnvoller erachtet werden. Selbst die Bereitschaft bestimmter Verwandter, sich um die Betreuung einer Person zu kümmern, muss nicht immer zwingend dafür sorgen, dass diesen dieser Wunsch erfüllt wird. Bei einer bestehenden Vorsorgevollmacht ist der Schritt deutlich unkomplizierter, da hier der Wille der erkrankten Person im Vordergrund steht und in jedem Fall akzeptiert wird.

Patientenverfügung bei schweren Erkrankungen und Unzurechnungsfähigkeit

Bei alten oder schwer erkrankten Menschen treten immer wieder Situationen auf, in denen eine medizinische Entscheidung Einfluss auf Leben oder Tod des Patienten nimmt. Hier wird die Frage, ob lebenserhaltende Maßnahmen selbst bei fehlender Aussicht auf eine Besserung des gesundheitlichen Zustands vorangetrieben werden sollen, schnell zu einer reinen Gewissensentscheidung. In diesem Fall hilft eine Patientenverfügung weiter, in der jeder Mensch klar festlegen kann, ob derartige, lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht sind oder unter gewissen Umständen das eigene Ableben in Kauf genommen wird.

Natürlich kann auch ohne Patientenverfügung in die Zukunft gegangen werden, dies bringt jedoch die nahestehenden Verwandten in eine schwierige und schwerwiegende Gewissensentscheidung. Wer sich nicht für die sinnvolle Wahl einer schriftlichen Patientenverfügung entscheiden kann, sollte daher wenigstens mit dem eigenen Partner oder der Familie entsprechende Situationen durchsprechen. Sollte die eigene Person aufgrund einer immens schlechten Konstitution nicht mehr nach dem eigenen Willen gefragt werden können, besitzen die Verwandten so wenigstens die Sicherheit, eine Entscheidung im eigenen Sinne zu treffen. Auch wenn es sich hierbei um kein schönes Thema handelt, sollte dieses zumindest einmal im Leben ernsthaft angesprochen werden.